FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG
Jeder Führerscheinwerber muss zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung vor seiner Führerscheinprüfung zu einer ärztlichen Untersuchung – Führerscheinuntersuchung – , in der auch ausgesprochen wird, für welche Klassen von Lenkberechtigungen eine gesundheitliche Eignung vorliegt.
Alle Inhaber eines Führerscheines der Gruppe C oder D müssen alle 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre untersucht werden.
Dieses ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als ein Jahr sein und ist von einem im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen Arzt zu erstellen. In besonderen Fällen kann auch ein amtsärztliches Gutachten erforderlich werden.
Mit vollständigen Unterlagen kann die Untersuchung in einer Sitzung abgehandelt werden und das Attest wird sofort ausgehändigt.
Textquelle: www.salzburg.gv.at